Behördeninformationen
Die Arbeit der Gerichte rückt vorwiegend dann ins Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn es um Strafprozesse geht. Das ist verständlich, stoßen doch gerade Straftaten - zumal spektakulärer Art - auf das besondere Interesse der Medien und der Öffentlichkeit.
Die große Bedeutung der Strafsachen sollte allerdings nicht den Blick darauf verstellen, dass der Aufgabenbereich eines Gerichts weit darüber hinausreicht, was sich auch in der praktischen Erfahrung der einzelnen Bürger niederschlägt. Die meisten von ihnen werden zeitlebens nie in ein Strafverfahren verwickelt. Noch weniger kommen sie mit schweren Gewaltverbrechen in Berührung, wie sie auf dem Bildschirm Alltag zu sein scheinen. Dagegen dürfte es kaum jemanden geben, der nicht wenigstens einmal in seinem Leben auf einem anderen Rechtsgebiet "mit dem Gericht zu tun hat", sei es in einem Zivilprozess, einem Familienrechtsstreit oder - besonders häufig - in einer Angelegenheit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. einer Nachlass- oder Grundbuchsache).
Die meisten dieser Gerichtskontakte kommen zwar auf der Amtsgerichts-Ebene zustande, aber auch mit dem Landgericht kommen jedes Jahr Tausende von Bürgern in Berührung, aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis auch immer.
Zivilabteilung
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth gibt es 20 Zivilkammern und fünf Kammern für Handelssachen. Ferner ist eine für ganz Bayern zuständige Wiedergutmachungskammer eingerichtet.
Mit Zivil- und Handelssachen sind rund 3/5 aller in der Rechtsprechung tätigen Richter des Landgerichts befasst.
Neben allgemeinen Zivil- und Handelssachen gibt es Spezialzuständigkeiten für z.B. Bausachen, Fiskalsachen, Miet- und Pachtsachen, Wettbewerbs- und Patentsachen, Verkehrsunfallsachen, Versicherungssachen, Pressesachen, Geldkreditsachen, Leasingsachen, Arzthaftungssachen, Wohnungseigentumssachen, Streitigkeiten aus Speditions-, Fracht- und Lagergeschäften sowie der Kommunikations- und Informationstechnologie, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren.
In Wettbewerbs- und Patentsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zusätzlich auch für Verfahren aus dem übrigen Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg sowie aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg zuständig.
Neueingänge in Zivilsachen (01.01.-31.12.2022)
- Erstinstanzliche Verfahren: 6.078 (davon 325 Handelssachen)
- Berufungsverfahren: 562 (darunter keine Handelssachen)
- Beschwerdeverfahren: 1.100
Die nachfolgende Übersicht bezieht sich nur auf die erstinstanzlichen Verfahren:
In knapp 4,3% aller erstinstanzlichen Zivilverfahren lag der Streitwert unter 5.000 EUR, in rund 64% zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR, in etwa 12% über 30.000 EUR. Der durchschnittliche Streitwert in den Verfahren bis 50.000 EUR betrug 17.165 EUR. In diesem Wert sind ca. 20% derjenigen Verfahren, in denen der Streitwert über 50.000 EUR lag, nicht erfasst.
Die Streitwert-Grenze für Zivilverfahren, für die in erster Instanz das Amtsgericht zuständig ist, lag bis 1982 noch bei 3.000 DM. Seither wurde sie wiederholt angehoben und liegt jetzt bei 5.000 EUR. Auf bestimmten Spezialgebieten, z.B. in Fiskalsachen, ist das Landgericht auch für Streitwerte unterhalb dieser Grenze zuständig.
In den allermeisten Verfahren waren beide Parteien anwaltschaftlich vertreten.
Das ist nicht verwunderlich, denn beim Landgericht herrscht im allgemeinen Anwaltszwang. In diesen Fällen können prozessuale Erklärungen nur durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden. Wer sich nicht durch einen Anwalt vertreten lässt, riskiert ein Versäumnisurteil.
Erledigungsdauer
Vom Eingang bei Gericht bis zur Erledigung vergehen im Schnitt 10,2 Monate. Bei denjenigen Verfahren, die mit einem streitigen Urteil enden, beträgt die durchschnittliche Erledigungsdauer 12,0 Monate. Der Unterschied erklärt sich daraus, dass streitige Verfahren naturgemäß länger dauern als solche Verfahren, die sich auf andere Weise erledigen, z.B. durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil, Klagerücknahme oder Vergleich.
Aber auch von den streitigen Verfahren, die mit einem Urteil enden, sind 70,1% binnen eines Jahres abgeschlossen; 28,0% sind sogar bereits nach einem halben Jahr erledigt. Nimmt man alle Verfahren zusammen, so werden fast 75% der erstinstanzlichen Verfahren und 82,5% der Berufungsverfahren innerhalb eines Jahres erledigt.
Leider dauern manche Verfahren aber erheblich länger, im Extremfall sogar mehrere Jahre. Gründe für eine im Einzelfall längere Verfahrensdauer können umfangreiche Beweisaufnahmen, verbunden mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen, die Notwendigkeit - teilweise mehrere - Sachverständigengutachten einzuholen (insbesondere in Bausachen und Medizin-Haftungsprozessen), ferner prozessuale Maßnahmen im Ausland, Vergleichsverhandlungen der Parteien, Abwarten anderer Entscheidungen, hin und wieder aber auch Verhinderungen durch Krankheit oder Wechsel von Verfahrensbeteiligten sein.
Der Anteil der Prozesse, die durch Vergleich erledigt werden, liegt bei 26%.
Ungefähr 21% aller Verfahren werden von der aus drei Richtern bestehenden Zivilkammer abgeschlossen. Im Übrigen sind die Verfahren im Zeitpunkt ihrer Erledigung einem Kammermitglied als Einzelrichter übertragen.
Strafabteilung
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth bestehen 17 große und zehn kleine Strafkammern, darunter vier Jugendkammern sowie eine Strafvollstreckungskammer.
Von den großen Strafkammern sind zwei zugleich Schwurgerichtskammern, drei sind Wirtschaftsstrafkammern, eine weitere ist Staatsschutzkammer.
In Wirtschafts- und Staatsschutzsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth auch für den Bezirk des Landgerichts Ansbach zuständig.
In Strafsachen sind ungefähr 2/5 aller beim Landgericht tätigen Richter eingesetzt.
Neueingänge in Strafsachen (01.01.-31.12.2022)
- Erstinstanzliche Verfahren: 252
- Berufungsverfahren: 957
- Beschwerdeverfahren: 556
- Strafvollstreckungsangelegenheiten: 1.187
Erledigungsdauer:
Von den erstinstanzlichen Strafverfahren werden 86,3% schon innerhalb eines halben Jahres erledigt, bei weiteren 8,4% vergehen bis zur Erledigung zwischen sechs und zwölf Monate. Länger als ein Jahr dauern 5,3%, darunter vorwiegend Wirtschaftsstrafverfahren, die wegen ihres komplizierten Prozessstoffes oft besonders langwierig sind.
Von den Berufungsverfahren werden 78,6% bereits innerhalb eines Vierteljahres erledigt, weitere 13,8% im zweiten Vierteljahr. Länger als ein Jahr dauern hier nur 1,2% aller Verfahren.
Personalverhältnisse
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind derzeit (Stand 31.12.2022) - einschließlich Teilzeitkräften - 284 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 122 Richter, 17 Rechtspfleger, 32 Justizfachwirte, 57 Justizangestellte, acht Wachtmeister und 48 Bewährungshelfer. Hinzu kommen noch 79 Rechtsreferendare, die dem Landgericht zur Ausbildung zugewiesen sind, sowie vier Richter, die sich als hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter ausschließlich der Ausbildung von Rechtsreferendaren widmen.
Die Richter sind zu etwas mehr als der Hälfte in Zivil- und Handelssachen eingesetzt, zu knapp 30% in Straf- und Bußgeldsachen. Darüber hinaus sind Richter in der Justizverwaltung, Ausbildung und in sonstigen Spezialgebieten tätig.
Beim Landgericht sind zudem zahlreiche ehrenamtliche Laienrichter tätig, nämlich 40 Handelsrichter (in Handelssachen) und an die 800 Schöffen (in Strafsachen).
Präsident des Landgerichts ist seit November 2023 Andreas Zwerger, Vizepräsident seit Juni 2023 Dr. Helmut Köhler, Geschäftsleiter seit Februar 2022 Martin Wollner.
Rechtsanwälte und Notare
Im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth waren am 31.12.2022 3.164 Rechtsanwälte zugelassen.
Zum Vergleich: im Jahr 1980 waren es erst 719, im Jahr 2000 schon 1.972 und im Jahr 2010 bereits 2.907 (Quelle: Rechtsanwaltskammer Nürnberg).
Daneben sind im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth 60 Notare niedergelassen (Stand Dezember 2022).