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Landgericht Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bewährungshilfe

Die Bewährungshilfe beim Landgericht Nürnberg-Fürth ist auf drei Dienststellen verteilt:

  • Nürnberg
  • Fürth
  • Erlangen

Von den Bewährungshelfern dieser Dienststellen werden die jeweiligen Bezirke betreut.

Näheres zur örtlichen Zuständigkeit der jeweiligen Dienststelle und wie Sie diese erreichen können, erfahren Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Was bedeutet Bewährungshilfe bzw. Führungsaufsicht?

Bewährung zu haben bedeutet, es wurde eine Freiheitsstrafe bzw. eine Jugendstrafe oder ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt. Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht höher als zwei Jahre sind. Für die Dauer der Bewährungszeit oder eines Teils davon bestellt das Gericht einen Bewährungshelfer.

Unter Führungsaufsicht stehen Verurteilte nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren und Straftäter, bei denen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Aufgaben

Die Bewährungshilfe erfüllt eine Doppelfunktion: sie dient zum einen der Hilfe und Betreuung des Verurteilten, zum anderen seiner Überwachung.

Die Überwachung des Probanden beinhaltet insbesondere die Kontrolle der Erfüllung gerichtlich angeordneter Auflagen und Weisungen sowie die Überprüfung der Lebensführung des Probanden, vor allem im Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken.

Die Bewährungshilfe dient dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Gesamtgesellschaft.

Angebote an die Probanden

Durch zielorientierte und methodische Unterstützung sollen Probanden befähigt werden, ihr Verhalten so zu verändern, dass sie ein straffreies Leben führen können (Hilfe zur Selbsthilfe).

Die Probanden werden motiviert, ihre eigenen Fähigkeiten, Stärken und Schwächen zu überdenken, sowie Verantwortung gegenüber dem Opfer und der Gesellschaft zu übernehmen.


Konkrete Angebote der Bewährungshilfe:

  • individuelle Lebensberatung bei familiären und persönlichen Problemen bzw. Krisen
  • Auseinandersetzung mit der Straftat
  • Erweiterung sozialer Kompetenzen
  • Hilfe zur Selbsthilfe im Umgang mit Behörden
  • Unterstüzung bei
    • Arbeits-, Lehrstellen- oder Wohnungssuche
    • Suchtbewältigung und Schuldenregulierung, Vermittlung an geeignete Facheinrichtungen

Gegenseitige Erwartungen

Was kann der Proband von der Bewährungshilfe erwarten?

Die Bewährungshilfe bemüht sich um vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gegenüber Dritten besteht Schweigepflicht.

Aber: Dem Gericht gegenüber besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht; in bestimmten Zeitabständen wird über die Lebensführung des Probanden an das Gericht berichtet. Grobe Verstöße gegen Auflagen oder Weisungen oder auch neue Straftaten werden dem Gericht mitgeteilt.


Was erwartet die Bewährungshilfe vom Probanden?

  • regelmäßige Kontakthaltung
  • Erfüllung von Auflagen und Weisungen belegen
  • rechtzeitige Mitteilung
    • wenn Termine nicht eingehalten werden können
    • über Veränderungen der persönlichen Situation, z.B. Wohnungswechsel

Wie endet die Bewährung?

Bei neuen Straftaten oder der Nichterfüllung von Auflagen oder Weisungen, sowie bei Kontaktabbruch zur Bewährungshilfe folgen Konsequenzen, z.B. Verlängerung der Bewährungszeit oder Bewährungswiderruf.

Bei positivem Bewährungsverlauf wird die Strafe bzw. der Strafrest erlassen.

Zuständigkeit, Erreichbarkeit

Dienststelle Nürnberg

Die Dienststelle in der Adam-Klein-Str. 58/60, 90429 Nürnberg, ist zuständig für Probanden, die

  • in der Stadt Nürnberg
  • in der Stadt Schwabach
  • im Landkreis Nürnberger Land
  • im Landkreis Roth
  • im Landkreis Neumarkt i.d.Opf.
wohnen.

Die Geschäftsstelle ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter
  • 0911 / 321-1671 (Frau Grawert)
  • 0911 / 321-1622 (Frau Akgül)
zu erreichen.

Sie können auch ein Fax an die Nr. +49 9621 96241 4530 senden.


Dienststelle Erlangen

Die Dienststelle in der Südlichen Stadtmauerstr. 23, 91054 Erlangen, ist zuständig für Probanden, die
  • in der Stadt Erlangen
  • im Landkreis Erlangen - Höchstadt
  • im Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim
wohnen.

Die Geschäftsstelle ist telefonisch wie folgt zu erreichen:

  •  dienstags bis freitags von 7:00 bis 12:00 Uhr unter 09131 / 81258-11 (Frau Holzapfel)
  •  montags bis donnerstags von 7:00 bis 12:00 Uhr unter 09131 / 81258-17 (Frau Beck)

Sie können auch ein Fax an die Nr. +49 9621 96241 4532 senden.


Dienststelle Fürth

Die Dienststelle in der Königswarterstr. 56, 90762 Fürth, ist zuständig für Probanden, die
  • in der Stadt Fürth
  • im Landkreis Fürth

wohnen.

Die Geschäftsstelle ist

  •  montags bis donnerstags von 7:00 bis 15:00 Uhr
  •  freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr

telefonisch unter

  • 0911 / 76627-17 (Frau Choniuk)
zu erreichen.

Sie können auch ein Fax an die Nr. +49 9621 96241 4531 senden.

Weitere Informationen

Hier erhalten Sie weitergehende Informationen der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen.

Erklärfilm über das Berufsbild "Bewährungshelfer"

Der Erklärfilm über das Berufsbild eines Bewährungshelfers informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben Bewährungshelfer/innen erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.

http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/