Kontakt
Telefon: 0861 / 56-0 (Vermittlung)
Telefax: Bitte entnehmen Sie die jeweilige Faxnummer aus "Aufgaben" (am Ende unter "Übersicht über die Aufgabenbereiche des Landgerichts") bzw. für die Bewährungshilfe unter "Bewährungshilfe"
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
E-Mail: poststelle@lg-ts.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels einer absenderbestätigten De-Mail an lg-traunstein@egvp.de-mail.de
(Um mit den Gerichten kommunizieren können, muss das De-Mail-Postfach in der Lage
sein, eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken.)
• über das Formular zur Einreichung elektronischer
Dokumente.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Anfragen zum Datenschutz (vgl. auch Info & Service, Datenschutz): datenschutz@lg-ts.bayern.de
Anfragen für Drehgenehmigungen:
Frau Andrea Titz
Vizepräsidentin des Landgerichts
Telefon: 0861/56-260
Telefax: 09621/96241-1048
E-Mail: pressestelle@lg-ts.bayern.de
Anschriften:
Landgericht Traunstein
Herzog-Otto-Straße 1
83278 Traunstein (Hausanschrift)
Postfach 1480
83276 Traunstein (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Außergewöhnlich gehbehinderten Personen kann bei Nachfrage unter Telefon: 0861/56-0 (Vermittlung) eine Parkmöglichkeit zugewiesen werden.
Der behindertengerechte, ebenerdige Zugang zum Landgericht ist über das Sitzungssaalgebäude (= Haus B) möglich.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.