Zeugen, Schöffen, Sachverständige und Dolmetscher
Das Gericht und die Prozessbeteiligten sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen damit eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb auch nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet. Dies ist in Strafprozessen nach unserer Prozessordnung auch erforderlich, wenn der Zeuge bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht hat.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie bitte - im Interesse aller Beteiligten - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten für Sie kurz zu halten.
Anfahrts- und Parkhinweis
Bei Anfahrt mit dem eigenen PKW folgen Sie der Beschilderung "Klinikum", die Sie vom Stadtrand aus allen Richtungen zum direkt neben dem Justizgebäude liegenden Klinikum führt.
Von der gebührenpflichtigen Tiefgarage des Klinikums sind es über den Ausgang "Sebastianstraße" zu Fuß nur ca. 50 Meter bis zum Eingang des Justizgebäudes. Die Parkgebühren können bei der Zeugenentschädigung geltend gemacht werden.
Beratung und Auskunft
Für eine individuelle Beratung und Auskunft vor dem Termin beispielsweise zu Fragen und Anliegen wie "Ich habe Angst vor dem Angeklagten!", "Ich möchte nicht mit anderen Zeugen vor dem Sitzungssaal zusammenkommen!", Ich weiß nicht, wohin mit meinen Kindern!" oder "Darf ich schon am Vortag anreisen und übernachten?" können Sie sich im Regelfall Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie Montag - Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr an die Zeugenbetreuer des Landgerichts wenden:
Frau Susen Wirth
Zimmer 310/III
Telefon: 0961 / 3000-118
Telefax: 09621 / 962413094
E-Mail: susen.wirth@lg-wen.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Broschüre "Als Zeuge vor Gericht"
Für weitere Informationen steht Ihnen eine Broschüre des Bayerischen Staatsminsteriums der Justiz zur Verfügung, die Sie bei Bedarf auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken können:
"Als Zeuge vor Gericht"
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, Erstattung von Fahrtkosten und sonstiger Auslagen. Die Höhe der Zeugenentschädigung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Beachten Sie bitte, dass der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 3 Monaten nach Ihrer Zuziehung geltend gemacht wird. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Reisekosten aus eigenen Mitteln vorzuschießen, können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Vorschusses an das Landgericht oder in Eilfällen an das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Amtsgericht stellen.
Entschädigungs- und Vergütungsanträge online
Für Zeugen, Schöffen, Sachverständige und Dolmetscher besteht mit BayernID-Zugang die Möglichkeit, Entschädigungs- sowie Vergütungsanträge auch online zu stellen.
Hier gehts zum Antrag