Zivilverfahren
Das Landgericht Weiden i.d.OPf. ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:
- erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über 5.000,- EUR, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich dem Amtsgericht zugewiesen sind wie z.B. Familiensachen und Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen;
- erstinstanzliche Klagen wegen Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern des Staates unabhängig vom Streitwert;
- Berufungen gegen zivilrechtliche Urteile der Amtsgerichte des Bezirks;
- Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit;
Zivilkammern und Kammer für Handelssachen
Die Bearbeitung von Zivilverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. Eine Ausnahme macht insoweit die Kammer für Handelssachen. Hier wirken neben dem Vorsitzenden Richter aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter bearbeitet.