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Landgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bewährungshilfe

Geschäftsstelle:
Katharinengasse 3
97070 Würzburg

Ansprechpartner:
Frau Deubel:       0931 / 45263-10
Frau Endres:  0931 / 45263-12

Telefax: 09621 - 96241 - 3770
E-Mail: bewaehrungshilfe@lg-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Zuständige Bewährungshelfer/Innen für die Stadt und den Landkreis Würzburg


Anja Ebersberger
Leitende Bewährungshelferin
Telefon: 0931 / 45263-11
anja.ebersberger@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Kerstin Sauer-Pausch
Stv. Leitende Bewährungshelferin
Telefon: 0931/45263-15
kerstin.sauer-pausch@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Helga Hörterer
Telefon: 0931 / 45263-19
helga.hoerterer@lg-wue.bayern.de


Cornelia Kaupper
Telefon: 0931 / 45263-14
cornelia.kaupper@lg-wue.bayern.de

Mike Bauer
Telefon: 0931 / 45263-13
mike.bauer@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Tanja Schmelz
Telefon: 0931 / 45263-16
tanja.schmelz@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Joas Nickel
Telefon: 0931 / 45263-22
joas.nickel@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Peter Orzikowski
Telefon: 0931 / 45263-17
peter.orzikowski@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Barbara Wirth
Telefon: 0931 / 45263-18
barbara.wirth@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Melanie Stenger
Telefon: 0931 / 45263-23
melanie.stenger@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Leonie Ferro
Telefon: 0931 / 381-6311
leonie.ferro@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Zuständige Bewährungshelfer/Innen für den Landkreis Main-Spessart


Andrea Roos
Telefon: 0931 / 381-6317
andrea.roos@lg-wue.bayern.de


Sebastian Kruck
Telefon: 0931 / 381-6310
sebastian.kruck@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten in Lohr nach Vereinbarung


Leonie Ferro
0931 / 381-6311
leonie.ferro@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten in Lohr nach Vereinbarung


Außensprechstundenbüro Lohr:

Vorstadtstraße 68
97816 Lohr

Zuständige Bewährungshelfer/Innen für den Landkreis Kitzingen



Michaela Kapp
Telefon: 09321 / 700613-6
michaela.kapp@lg-wue.bayern.de


Matthias Müller
Telefon: 09321 / 700613-7
matthias.mueller@lg-wue.bayern.de


Außendienststelle Kitzingen:
Friedenstr. 3a
97318 Kitzingen

Was ist Bewährungshilfe?

  • Bewährungshilfe ist eine Einrichtung der Justiz.
  • In Bayern arbeiten ca. 300 hauptamtliche BewährungshelferInnen, die den Landgerichten zugeordnet sind.
  • Das Gericht entscheidet, ob ein Bewährungshelfer beigeordnet wird.
  • Bei Jugendlichen wird generell ein Bewährungshelfer bestellt.
  • Die Aufsicht in der Bewährungszeit obliegt dem zuständigen Richter.

Welche Erwartungen haben wir an Sie?

  • Einhaltung der vereinbarten Termine bzw. Benachrichtigung, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
  • Mitteilung über alle die Bewährung betreffenden Veränderungen, z.B.:
    • Wohnungswechsel
    • Arbeitsaufnahme
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Arbeitsplatzverlust
  • Erfüllung der Auflagen und Weisungen

Was bieten wir an?

  • Ihnen helfend und beratend bei der Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen zur Seite zu stehen
  • Gespräche, in denen wir Ihre Stärken und Schwächen erkennen und gemeinsam Ansätze für eine verbesserte Lebensführung finden
  • Aufarbeiten der psychosozialen Hintergründe der Straftat
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Weitervermittlung an Beratungsstellen, z.B.:
    • Suchtberatung
    • Psychosoziale Beratung
    • Schuldnerberatung
  • Außerdem sind wir Ansprechpartner bei Alltagsproblemen

WICHTIG:
Bei der Beschaffung von Arbeit, Geld oder einer Wohnung können Bewährungshelfer in den seltensten Fällen helfen.

Was ist die Pflicht des Bewährungshelfers?

Bewährungshelfer kontrollieren die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen.
Wenn sie von Straftaten erfahren, müssen sie diese dem Gericht mitteilen. In regelmäßigen Abständen berichten sie dem Aufsichtführenden Richter über den Verlauf der Bewährung.

Wann gefährden Sie Ihre Bewährung?

Neue Straftaten und Verstöße gegen die Auflagen und Weisungen können dazu führen, dass das Gericht die Bewährungszeit verlängert oder die Strafaussetzung zur Bewährung widerruft.

Was geschieht am Ende Ihrer Bewährungszeit?

Haben Sie in der Bewährungszeit Ihre Auflagen und Weisungen erfüllt und sind Sie nicht mehr straffällig geworden, so erlässt das Gericht die Strafe.