Bewährungshilfe
Geschäftsstelle:
Katharinengasse 3
97070 Würzburg
Ansprechpartner:
Frau Deubel: 0931 / 45263-10
Frau Endres: 0931 / 45263-12
Telefax: 09621 - 96241 - 3770
E-Mail: bewaehrungshilfe@lg-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Zuständige Bewährungshelfer/Innen für die Stadt und den Landkreis Würzburg
Anja Ebersberger
Leitende Bewährungshelferin
Telefon: 0931 / 45263-11
anja.ebersberger@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kerstin Sauer-Pausch
Stv. Leitende Bewährungshelferin
Telefon: 0931/45263-15
kerstin.sauer-pausch@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Helga Hörterer
Telefon: 0931 / 45263-19
helga.hoerterer@lg-wue.bayern.de
Cornelia Kaupper
Telefon: 0931 / 45263-14
cornelia.kaupper@lg-wue.bayern.de
Mike Bauer
Telefon: 0931 / 45263-13
mike.bauer@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Tanja Schmelz
Telefon: 0931 / 45263-16
tanja.schmelz@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Joas Nickel
Telefon: 0931 / 45263-22
joas.nickel@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Peter Orzikowski
Telefon: 0931 / 45263-17
peter.orzikowski@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Barbara Wirth
Telefon: 0931 / 45263-18
barbara.wirth@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Melanie Stenger
Telefon: 0931 / 45263-23
melanie.stenger@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Leonie Ferro
Telefon: 0931 / 381-6311
leonie.ferro@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Zuständige Bewährungshelfer/Innen für den Landkreis Main-Spessart
Andrea Roos
Telefon: 0931 / 381-6317
andrea.roos@lg-wue.bayern.de
Sebastian Kruck
Telefon: 0931 / 381-6310
sebastian.kruck@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten in Lohr nach Vereinbarung
Leonie Ferro
0931 / 381-6311
leonie.ferro@lg-wue.bayern.de
Sprechzeiten in Lohr nach Vereinbarung
Außensprechstundenbüro Lohr:
Vorstadtstraße 68
97816 Lohr
Zuständige Bewährungshelfer/Innen für den Landkreis Kitzingen
Michaela Kapp
Telefon: 09321 / 700613-6
michaela.kapp@lg-wue.bayern.de
Matthias Müller
Telefon: 09321 / 700613-7
matthias.mueller@lg-wue.bayern.de
Außendienststelle Kitzingen:
Friedenstr. 3a
97318 Kitzingen
Was ist Bewährungshilfe?
- Bewährungshilfe ist eine Einrichtung der Justiz.
- In Bayern arbeiten ca. 300 hauptamtliche BewährungshelferInnen, die den Landgerichten zugeordnet sind.
- Das Gericht entscheidet, ob ein Bewährungshelfer beigeordnet wird.
- Bei Jugendlichen wird generell ein Bewährungshelfer bestellt.
- Die Aufsicht in der Bewährungszeit obliegt dem zuständigen Richter.
Welche Erwartungen haben wir an Sie?
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Einhaltung der vereinbarten Termine bzw. Benachrichtigung, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
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Mitteilung über alle die Bewährung betreffenden Veränderungen, z.B.:
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Wohnungswechsel
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Arbeitsaufnahme
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Arbeitsplatzwechsel
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Arbeitsplatzverlust
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Wohnungswechsel
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Erfüllung der Auflagen und Weisungen
Was bieten wir an?
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Ihnen helfend und beratend bei der Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen zur Seite zu stehen
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Gespräche, in denen wir Ihre Stärken und Schwächen erkennen und gemeinsam Ansätze für eine verbesserte Lebensführung finden
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Aufarbeiten der psychosozialen Hintergründe der Straftat
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Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
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Weitervermittlung an Beratungsstellen, z.B.:
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Suchtberatung
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Psychosoziale Beratung
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Schuldnerberatung
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Suchtberatung
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Außerdem sind wir Ansprechpartner bei Alltagsproblemen
WICHTIG:
Bei der Beschaffung von Arbeit, Geld oder einer Wohnung können Bewährungshelfer in den seltensten Fällen helfen.
Was ist die Pflicht des Bewährungshelfers?
Bewährungshelfer kontrollieren die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen.
Wenn sie von Straftaten erfahren, müssen sie diese dem Gericht mitteilen. In regelmäßigen Abständen berichten sie dem Aufsichtführenden Richter über den Verlauf der Bewährung.
Wann gefährden Sie Ihre Bewährung?
Neue Straftaten und Verstöße gegen die Auflagen und Weisungen können dazu führen, dass das Gericht die Bewährungszeit verlängert oder die Strafaussetzung zur Bewährung widerruft.
Was geschieht am Ende Ihrer Bewährungszeit?
Haben Sie in der Bewährungszeit Ihre Auflagen und Weisungen erfüllt und sind Sie nicht mehr straffällig geworden, so erlässt das Gericht die Strafe.