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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Güterichterverfahren

Das Güterichterverfahren beim Oberlandesgericht München

Beim Oberlandesgericht München besteht die Möglichkeit, einen Rechtsstreit vor dem Güterichter zu verhandeln. Ziel der Verhandlung ist die einvernehmliche Beilegung des Streits durch die Parteien.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Güterichterverhandlung vorliegen?

Die Unterstützung durch einen Güterichter ist grundsätzlich in allen Zivil- und Familiensachen, aber auch etwa in Betreuungs- oder Wohnungseigentumssachen und ähnlichen Verfahren möglich. Voraussetzung ist, dass ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht München anhängig ist. Die Verweisung an einen Güterichter erfolgt durch den zuständigen Senat und kann durch die Parteien in jedem Stadium des Verfahrens angeregt werden.

Wer ist als Güterichter tätig?

Die beim Oberlandesgericht München eingesetzten Güterichter sind sämtlich Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht oder Richter am Oberlandesgericht. Sie haben eine spezielle Ausbildung zum Güterichter, insbesondere in der Methodik der Mediation, durchlaufen. Die Parteien können einen der eingesetzten Güterichter auswählen. Die  Güterichter bringen aus ihrer Arbeit als Streitrichter besondere Erfahrung u.a. auf den Gebieten des Baurechts, Patentrechts und Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes, Kapitalanlagerechts, Arzthaftungsrecht und Familienrechts mit.

Was kostet die Güterichterverhandlung?

Durch eine Güterichterverhandlung entstehen im Vergleich zu einem Verfahren vor dem Streitrichter grundsätzlich keine zusätzlichen Gerichts- oder Anwaltskosten.

Welche Rolle nehmen die Rechtsanwälte in der Güterichterverhandlung ein?

Da der Güterichter keinen Rechtsrat erteilt und grundsätzlich auch keine Bewertung der Aussichten der Rechtsverfolgung vornimmt, ist es Aufgabe der Rechtsanwälte, mit ihren Mandanten die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits gegenüber den Vorteilen einer einvernehmlichen Konfliktlösung abzuwägen. Die Rechtsanwälte unterstützen die Parteien darüber hinaus, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen. Es ist auch ihre Aufgabe, die gefundene Lösung in eine rechtswirksame und vollstreckbare Vereinbarung zu kleiden.

Wie ist der äußere Ablauf des Güterichterverfahrens?

Erachtet der Prozessrichter eine Sache als für das Güterichterverfahren geeignet oder regt eine Partei dies an, verweist der Prozessrichter die Sache an den Güterichter nachdem er die Parteien angehört hat. Die Parteien können beim Prozessrichter beantragen, dass das Verfahren für die Dauer des Güterichterverfahrens zum Ruhen gebracht wird. Es ist aber auch möglich, dass ein bereits anberaumter Verhandlungstermin aufrechterhalten bleibt, so dass das Güterichterverfahren - sollte es wider Erwarten nicht zum Erfolg führen - den Fortgang des Rechtsstreits nicht verzögert.

Nach der Verweisung an den Güterichter stimmt dieser unverzüglich einen Güterichtertermin mit den Parteien ab. Die Güterichterverhandlung findet in eigens dafür eingerichteten Räumen statt.

Der Güterichtertermin nimmt regelmäßig mehrere Stunden, nicht selten den ganzen Tag in Anspruch. Es besteht die Möglichkeit, dass nicht nur die Parteien an dem Termin teilnehmen sondern auch Außenstehende, die wirtschaftlich betroffen sind oder sonst für eine Lösung des Konflikts notwendig oder hilfreich sind.

Im Rahmen des Güterichterverfahrens protokolliert der Güterichter einen Prozessvergleich, der das Verfahren beendet. Kommt es zu keiner Einigung, werden die Akten wieder dem Prozessgericht zugeleitet.

Was sind die inhaltlichen Besonderheiten einer Güterichterverhandlung?

In einer Güterichterverhandlung unterstützt der Güterichter die Parteien darin, ihren Konflikt selbständig zu lösen. Der Güterichter wird sich in der Regel der Methodik der Mediation bedienen, um die Kommunikation zwischen den Parteien zu fördern und eine konstruktive Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Der Güterichter achtet auf einen fairen Umgang der Beteiligten untereinander. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen nicht die Rechtsansprüche, sondern die Interessen der Parteien. Der Güterichter unterstützt die Parteien darin, ihre Interessen zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten auszuloten und deren Vorzüge gegenüber einer Streitentscheidung abzuwägen. Die Verhandlung findet ganz überwiegend zwischen den Streitparteien statt, die von ihren Prozessbevollmächtigten lediglich begleitet werden.

Da der Güterichter in der Sache keine Entscheidung fällt, kann er mit den Parteien und ihren Rechtsanwälten Einzelgespräche führen von deren Inhalt die Gegenseite nicht informiert wird. Der Güterichter sagt auch im Übrigen Vertraulichkeit gegenüber dem Streitrichter zu. D.h. die Parteien können offen alle Argumente austauschen, ohne auf Prozessrisiken achten zu müssen.

Im Güterichterverfahren können auch Streitpunkte miteinbezogen werden, die bislang nicht rechtshängig geworden sind.

Die Vorteile des Güterichterverfahrens

  • Schnell:  Ein Termin für eine Güterichterverhandlung kann regelmäßig kurzfristig bestimmt werden. Es besteht die Möglichkeit, kompakt in einem Termin einen langjährigen und kostspieligen Konflikt zu erledigen.
  • Gründlich: Im Rahmen der Güterichterverhandlung werden nicht nur die Rechtsfragen, sondern auch die Hintergründe des Konflikts, die Interessen der Beteiligten und die Entscheidungsalternativen beleuchtet.

  • Eigenverantwortlich: Die Beteiligten verantworten ihre Lösung selbst und überlassen nicht einem Dritten die Entscheidung. Erfahrungsgemäß werden die erarbeiteten Lösungen daher auch akzeptiert. Eine Zwangsvollstreckung ist nicht mehr nötig.
  • Umfassend: Der Konflikt wird umfassend aufgearbeitet, gelöst und beigelegt. Folgeverfahren, ggf. auch gegenüber Dritten, sind nicht erforderlich.
  • Vertraulich: Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Der Güterichter sagt Vertraulichkeit zu. Auch die Parteien können eine Vertraulichkeitsabrede treffen.
  • Erfolgreich: 75% aller Verfahren enden mit einer einvernehmlichen Lösung.

Sind noch Fragen offen?

Die Parteien und die Rechtsanwälte können sich jederzeit an die Mediationsbeauftragte des Gerichts wenden und weitere Einzelheiten erfragen:

Dr. Elke Höfelmann
Richterin am Oberlandesgericht
Prielmayerstraße 5
80335 München

Telefon: 089/ 5597-2647
E-Mail: elke.hoefelmann@olg-m.bayern.de


Für weitere Informationen zum Güterichterverfahren klicken Sie bitte hier:

http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/