Pressemitteilung 10 vom 02.03.15
Strafverfahren gegen Dr. Rolf Br. u. 4 a. wegen versuchten Prozessbetrugs u.a. (Deutsche Bank)
Mit Beschluss vom 02.03.2015 hat die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I die Anklage gegen Dr. Rolf Br. und vier weitere Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs und falscher uneidlicher Aussage unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und die Nebenbeteiligung der Deutschen Bank AG angeordnet. Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 23.09.2014 Bezug genommen, die ich in der Anlage [intern] nochmals beifüge.
Die Kammer beabsichtigt, das Verfahren am 28.04.2015 zu beginnen. Bisher sind 13 Verhandlungstermine bis einschließlich 04.08.2015 vorgesehen. Ob das Verfahren in dieser Zeit abgeschlossen werden kann, ist noch nicht abzusehen.
Eine Sicherungsverfügung wurde noch nicht erlassen, ebenso wenig wurden bisher die Modalitäten eines etwaigen Akkreditierungsverfahrens für Journalisten geregelt. Diese werden zu gegebener Zeit von der Pressestelle bekannt gegeben werden. Anfragen diesbezüglich können derzeit nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stockinger
RiOLG bei dem OLG München
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München