Pressemitteilung 27 vom 10.07.15
Nachlasssache Cornelius Gurlitt
Oberlandesgericht erholt Gutachten zur Testierfähigkeit
Dem Oberlandesgericht München liegen seit Mai 2015 die Akten in der Nachlasssache Cornelius Gurlitt vor.
Zu entscheiden ist hier über eine Beschwerde der Cousine des Erblassers, Frau Uta W., gegen einen Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. März 2015, mit dem dem Erbscheinantrag des Kunstmuseums Bern stattgegeben und der Teilerbscheinantrag von Frau Uta W. zurückgewiesen wurde.
Das Amtsgericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam. Dem Einwand von Frau Uta W., dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig gewesen sei, folgte das Amtsgericht nicht.
Der zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat nun mit Beschluss vom 23.06.2015 die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zu der Frage angeordnet, ob der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 09.01.2014 testierunfähig war.
Der Name des Sachverständigen, dem die Akten auch bereits zugeleitet wurden, kann nicht benannt werden.
Mit einer Fertigstellung des Gutachtens vor Oktober 2015 ist nicht zu rechnen.
Wilhelm Schneider
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher des Oberlandesgerichts München für Zivilsachen