Pressemitteilung 29 vom 15.07.15
Strafverfahren gegen Harun P. wegen gemeinschaftlichen Mordes u.a.
Im o.g. Verfahren hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München heute das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord in mindestens 400 Fällen sowie in einem weiteren Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte von Herbst 2013 bis März 2014 mit einer Unterbrechung in Syrien aufhielt und dort als Mitglied der terroristischen Vereinigung Junud al-Sham an der Operation zur gewaltsamen Befreiung von Gefangenen im Zentralgefängnis von Aleppo im Februar 2014 jedenfalls als Gehilfe beteiligt war. Weiter war aus Sicht des Strafsenats nachgewiesen, dass der Angeklagte im Februar 2014 im Bereich des Ortes Sheikh Najjar im syrischen Kampfgebiet eine Mörsergranate abfeuerte und so die Tötung einer unbestimmten Vielzahl von Personen mindestens versuchte.
Wie der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, wirkte sich zugunsten des Angeklagten insbesondere sein weitgehendes Geständnis aus. Durch sein Prozessverhalten habe der Angeklagte in beispiellosem Umfang Aufklärungshilfe für weitere Verfahren gegen Terrorverdächtige vor deutschen Gerichten geleistet. Auch die vom Angeklagten nach Auffassung des Gerichts glaubhaft bekundete Abkehr vom radikal-islamistischen Gedankengut wurde zu seinen Gunsten gewertet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Generalbundesanwalt sowie dem Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München