Pressemitteilung 51 vom 22.12.15
Nachlasssache Cornelius Gurlitt
Gutachten zur Frage der Testierfähigkeit liegt vor
In dem Verfahren über die Nachlassbeschwerde der Cousine des verstorbenen Herrn Gurlitt liegt dem Oberlandesgericht München seit Kurzem das von Seiten des Gerichts erholte, 146 Seiten umfassende Sachverständigengutachten zur Frage der Testierfähigkeit des Herrn Gurlitt vor.
Der Sachverständige kommt darin zu dem Ergebnis, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht vorliegen, um für den Tag der Testamentserrichtung (09.01.2014) eine Testierunfähigkeit des Herrn Gurlitt anzunehmen.
Das Gutachten wurde den Verfahrensbeteiligten zugeleitet, die hierzu bis 01.02.2016 Stellung nehmen können.
Der Senat wird das Gutachten sodann unter Einbeziehung der Stellungnahmen würdigen.
Es lässt sich noch nicht abschätzen, wann mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen ist.
Weitere Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.
Wilhelm Schneider
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher des Oberlandesgerichts München für Zivilsachen