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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 8 vom 26.02.15

Strafverfahren gegen Jürgen R. (Pater Georg) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. (Kloster Ettal)

In dem Verfahren gegen Jürgen R. (Pater Georg) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. wurde heute der dritte mutmaßliche Geschädigte zum Tatgeschehen vernommen. Noch vor Abschluss der Vernehmung und nach einem rechtlichen Hinweis des Vorsitzenden der
1. Jugendkammer fand auf Antrag der Verteidigung zwischen den Verfahrensbeteiligten (Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklägervertreter und Verteidiger) ein Rechtsgespräch statt. Dieses brachte folgendes Ergebnis:

Die Jugendkammer sicherte dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses hinsichtlich Tatkomplex 1, 2 und 4 der Anklage eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr 9 Monaten und höchstens 2 Jahren, jeweils mit Bewährung, zu.

Der Angeklagte ließ daraufhin über seine Verteidiger einräumen, dass die Tatvorwürfe zu den Tatkomplexen 1, 2 und 4 der Anklage zutreffend seien. Er erklärte sich weiterhin bereit, sich im Rahmen einer etwaigen Bewährungsauflage einer ambulanten Sexualtherapie zu unterziehen.

Die Beweisaufnahme wurde daraufhin mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen fortgesetzt. Der nächste Verhandlungstermin findet wie vorgesehen am 05.03.2015 statt. Bei diesem Termin ist die Vernehmung weiterer Zeugen geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München