Pressemitteilung 9 vom 27.02.15
Strafverfahren gegen Ufuk C. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.
Am 10.02.2015 hat der Generalbundesanwalt gegen den 21jährigen deutschen und türkischen Staatsangehörigen Ufuk C. Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" angeschlossen zu haben sowie eine Waffenausbildung durchlaufen zu haben und dadurch schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereitet zu haben.
Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 8/2015 des Generalbundesanwalts Bezug genommen. Dort ist Folgendes ausgeführt:
"Die ausländische terroristische Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) ist eine radikal-islamistische Organisation. Ihr Ziel ist es, den syrischen Machthaber Assad zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten. Dies versucht sie durch militärische Operationen zu erreichen. Bis Ende 2014 hat die JaN insgesamt in Syrien mehr als 1.500 Anschläge verübt, bei denen mindestens 8.700 Menschen getötet wurden.
Ende März 2014 reiste der Angeschuldigte über die Türkei nach Syrien. Er beabsichtigte, sich am militanten Jihad gegen das Regime des syrischen Präsidenten Assad zu beteiligen und im Kampf als "Märtyrer" zu sterben. Zu diesem Zweck schloss er sich der jihadistischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) an. Zunächst absolvierte er eine Waffenausbildung und erhielt Taktik- und Religionsunterricht. In der Folge leistete er für die Vereinigung Wachdienste und trat in einem im Internet veröffentlichten Propagandavideo der Vereinigung auf.
Anfang Juli 2014 verließ der Angeschuldigte Syrien und kehrte nach Deutschland zurück. Bei seiner Ankunft auf dem Münchener Flughafen am 25. Juli 2014 wurde er in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) festgenommen. In der Folgezeit erhärtete sich der Verdacht, dass der Angeschuldigte sich in Syrien als Mitglied an der "Jabhat al-Nusra" beteiligt hatte. Vor diesem Hintergrund übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen und erwirkte gegen ihn einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (vgl. Pressemitteilung Nr. 41/2014 vom 17. Dezember 2014). Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft."
Der 7. Strafsenat unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Dauster hat die Anklage dem Angeklagten und seinen Verteidigern zugestellt. Diese haben nun vier Wochen Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Einlassungsfrist muss der Senat über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München