Pressemitteilung 30 vom 25.04.17
Strafverfahren gegen Abdullah S.K. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Taliban) u.a.
Am 11.04.2017 hat der Generalbundesanwalt gegen den 17jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdullah S.K. Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes in drei Fällen zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.
Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 39/2017 des Generalbundesanwalts Bezug genommen. Dort ist Folgendes ausgeführt:
"Der Angeschuldigte schloss sich nach einem Streit mit seinem Bruder spätestens Anfang des Jahres 2014 in Afghanistan den "Taliban" an. In den folgenden sechs Monaten erhielt er eine militärische Ausbildung. Unter anderen lernte er mit einem vollautomatischen Schnellfeuergewehr und einem Maschinengewehr umzugehen. Danach hielt er sich weisungsgemäß für mehrere Monate in Pakistan auf. Wieder zurück in Afghanistan kämpfte er in einer in der Provinz Baghlan agierenden Kampfeinheit der Taliban. Hierfür erhielt ein Schnellfeuergewehr "Kalaschnikow" samt zugehöriger Munition. Der Angeschuldigte war mindestens an einem Angriff auf einen Polizeiposten der afghanischen Polizei sowie auf einen Posten der Nationalarmee und auf einen Konvoi ausländischer und einheimischer Truppen beteiligt. Hierbei gaben seine Mitkämpfer und er jeweils zahlreiche Schüsse auf die gegnerischen Polizisten und Militärangehörigen ab. Ob es hierbei zu Verletzen oder Toten unter den Angegriffenen kam, ist nicht bekannt. Als er mitbekam, dass Mitglieder seiner Einheit beabsichtigten, einen Jungen zu vergewaltigen, nutzte er einen nächtlichen Wachdienst zur Flucht. 2015 verließ der Angeschuldigte schließlich Afghanistan.
Der Angeschuldigte wurde am 17. November 2016 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 60 vom 18. November 2016)."
Der 9. Strafsenat unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Wiesner hat die Anklage dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger zugestellt. Diese haben nun Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Einlassungsfrist muss der Senat über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München