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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 48 vom 10.07.17

Strafverfahren gegen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung u.a.

Am 13.02.2017 hat die Staatsanwaltschaft München I gegen Philipp K. Anklage wegen unerlaubten Handels mit Waffen und Munition in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 5 Fällen sowie weiterer Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz erhoben. Mit Beschluss vom 26.06.2017 hat die 12. Strafkammer des Landgerichts München I die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft München I legt dem Angeklagten zur Last, seit dem Jahr 2014 Waffen im DarkNet zum Kauf angeboten zu haben. Auf das Angebot des Angeklagten soll auch David S. eingegangen sein. Diesem soll der Angeklagte im Mai 2016 eine Pistole Glock 17 nebst Munition veräußert haben. Am 22. Juli 2016 verübte David S. im Bereich des Olympia-Einkaufszentrums in München mit einer Pistole Glock 17 einen Amoklauf, bei welchem 9 Menschen starben und fünf weitere Personen verletzt wurden. Dem Angeklagten liegt zur Last, durch den Verkauf der Waffe nebst Munition den Tod von 9 Menschen und Verletzungen bei 5 Menschen verursacht zu haben.

Die öffentliche Hauptverhandlung wird ab dem 28.08.2017 stattfinden. Die 12. Strafkammer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Frank Zimmer hat mit Verfügung vom 30.06.2017 angeordnet, dass für die Medienöffentlichkeit Plätze im Sitzungssaal reserviert werden. Diese können von akkreditierten Medienvertretern in Anspruch genommen werden. Einzelheiten zum Akkreditierungsverfahren, das voraussichtlich Mitte August durchgeführt wird, sowie die für das Verfahren vorgesehenen Termine werden mit einer gesonderten Presseerklärung rechtzeitig vor Beginn des Akkreditierungsverfahrens mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München