Pressemitteilung 107 vom 03.12.2018
Strafverfahren gegen Konstantin V. wegen Mordes (Leiche am Feringasee)
In o.g. Verfahren hat die 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München I heute das Urteil gesprochen. Der Angeklagte Konstantin V. (34) wurde wegen Mordes schuldig gesprochen. Gegen den Angeklagten wurde lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft München I in vollem Umfang.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin am 08.09.2017 zwischen 20.00 Uhr und 21.00 Uhr heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Nach den Feststellungen des Gerichts würgte der Angeklagte seine Lebensgefährtin, bis sie das Bewusstsein verlor und schließlich verstarb. Bei der Tatausführung nutzte der Angeklagte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Arg- und Wehrlosigkeit der Getöteten bewusst aus.
Zur Überzeugung des Gerichts tötete der Angeklagte seine Lebensgefährtin, um eine Beziehung mit einer Frau führen zu können, die er erst im Juni 2017 in Prag kennengelernt hatte. Das Gericht würdigte insbesondere diese Tatmotivation und die heimtückische Begehungsweise als schulderschwerend.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München