Pressemitteilung 24 vom 22.02.2018
Strafverfahren gegen Erhan Fatih K. und Abdullah Selim Ka. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ("Junud al-Sham")
Mit Beschluss vom 22.01.2018 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 15.11.2017 gegen die türkischen Staatsangehörigen Erhan K. (38 J.) und Abdullah Ka. (26 J.), wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Straftat und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 30.05.2017 Bezug genommen.
Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, 27.03.2018. Sie findet im Sitzungssaal B 275/II, Strafjustizzentrum, Nymphenburger Straße 16, 80097 München statt.
Das Gericht hat 16 Hauptverhandlungstermine bestimmt. Insoweit wird auf die der Sicherungsverfügung beigefügte Terminliste hingewiesen.
Der Vorsitzende des 7. Strafsenats hat die anliegenden Sicherungsverfügungen erlassen. Diese sehen unter anderem vor, dass 10 reservierte Sitzplätze akkreditierten Medienvertretern zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherungsverfügung Bezug genommen.
Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:
Sie beginnt am 05.03.2018 um 12.00 Uhr (MEZ)
und endet am 07.03.2018 um 12.00 Uhr (MEZ).
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.
Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung
Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München