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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 63 vom 15.05.2018

Strafverfahren gegen Erhan Fatih K. und Abdullah Selim Ka. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ("Junud al-Sham")

In dem o.g. Verfahren hat der 7. Strafsenat nach 7 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Der Angeklagte Erhan K. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte Abdullah Ka. wurde freigesprochen.

Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Erhan K. im Jahr 2013 nach Syrien reiste. Dort übergab er nach den Feststellungen des Senats Kleidungsstücke an seinen Cousin, um die terroristische Vereinigung "Junud al-Sham" in ihrem bewaffneten Kampf gegen Regierungstruppen zu unterstützen. Der Senat sah es ferner als erwiesen an, dass der Angeklagte eine in Deutschland lebende Person zum Anschluss an die "Junud al-Sham" aufforderte.

Dagegen konnte der Senat nicht die Überzeugung gewinnen, dass auch der Mitangeklagte Abdullah Ka. aktiv die "Junud al-Sham" unterstützt hat. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte letztlich nicht geklärt werden, welche Aktivitäten der Angeklagte während eines Syrienaufenthalts im Jahr 2013 tatsächlich entfaltet hat.

Der Angeklagte Erhan K. hat nach der Verkündung des Urteils auf Rechtsmittel verzichtet. Gegen die Entscheidung des Senats steht der Generalstaatsanwaltschaft in München das Rechtsmittel der Revision offen. Diese müsste binnen 1 Woche beim Oberlandesgericht München eingelegt werden.  Der Senat hat den gegen Erhan K. bestehenden Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München