Pressemitteilung 72 vom 26.06.2018
Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang H. ("AUDI") wegen Verdacht des Betrugs u.a.
In dem Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang H. wegen Verdacht des Betrugs u.a. hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München einen seit 27.09.2017 vollzogenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht. Der Senat machte zudem deutlich, dass auch die Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr fortbestehen. Die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft hat der Senat deswegen unter anderem davon abhängig gemacht, dass der Beschuldigte eine Kaution hinterlegt. Zudem hat der Senat dem Beschuldigten neben einem Kontaktverbot auch eine Meldeauflage erteilt. Dem Beschuldigten wurde untersagt, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stockinger
Richterin am Oberlandesgericht
Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München