Pressemitteilung 75 vom 03.07.2018
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)
In dem Strafverfahren gegen Beate Z. u.a. (NSU) wegen Bildung terroristischer Vereinigungen u.a. wurden am 437. Verhandlungstag die letzten Worte der Angeklagten gesprochen.
Die Hauptverhandlungstermine vom 04. Juli 2018, 05. Juli 2018 und 10. Juli 2018 wurden abgesetzt.
Der 438. Verhandlungstag am Mittwoch, den 11. Juli 2018 beginnt um 09:30 Uhr im Sitzungssaal A 101 Nymphenburger Straße 16, im Strafjustizzentrum München. Der Senat hat angekündigt, an diesem Termin ein Urteil zu verkünden.
Mit Beschluss vom 03.07.2018 hat der Senat außerdem für die Urteilsverkündung die Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen, die für Presse, Hörfunk oder andere Medien berichten, zugelassen. Die näheren Einzelheiten zur Übertragung der Urteilsverkündung werden mit einer gesonderten Pressemitteilung mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München