Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 84 vom 18.07.2018

Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 17.07.2018 den gegen Ralf W. bestehenden Haftbefehl auf Antrag seiner Verteidiger mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft aufgehoben.

Der Haftbefehl war nach den gesetzlichen Vorschriften aufzuheben, weil nach aktuellem Verfahrensstand keine Gefahr mehr besteht, dass sich der Angeklagte dem Verfahren durch Flucht entziehen könnte. Damit liegt derzeit kein Haftgrund mehr vor. Der Angeklagte hat sich bereits etwa 6 Jahre und 8 Monate in Untersuchungshaft befunden. Nachdem der Senat gegen Ralf W. vergangene Woche 10 Jahre Haft verhängt hat, sind höchstens noch 3 Jahre und 4 Monate zu vollstrecken, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Die verbleibende Straferwartung ist daher im konkreten Fall nicht mehr so hoch, um einen erhöhten Fluchtanreiz zu begründen. Mit seiner Entscheidung folgt der Senat insoweit der Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe, der eine weitere Sicherung des Verfahrens durch den Vollzug von Untersuchungshaft nicht mehr für erforderlich hält.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München