Pressemitteilung 23 vom 21.04.2020
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat in obengenanntem Strafverfahren die schriftliche Begründung des am 11.07.2018 verkündeten Urteils fertiggestellt. Das Urteil umfasst 3025 Seiten und wurde heute zu den Akten genommen.
Die Zustellung der Urteilsgründe an die revisionsführenden Verfahrensbeteiligten wird in Kürze erfolgen.
Die Revisionsführer haben nunmehr einen Monat ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Zeit, die bereits eingelegte Revision zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München