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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 24 vom 29.04.2022

Strafverfahren gegen Valid D. wegen des Verdachts des Sichbereiterklärens zu einem Mord im staatlichen Auftrag („Horst“)

Mit Beschluss vom 06.04.2022 hat der 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts München die Anklage des Generalbundesanwalts vom 31.01.2022 gegen Valid D. wegen des Verdachts des Sichbereiterklärens zu einem Mord im staatlichen Auftrag zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 8/22 des Generalbundesanwalts vom 03.03.2022 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen.

Das Gericht hat 39 Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am

 

Mittwoch, den 15.06.2022,
um 10:00 Uhr
im Saal A 101 in der Nymphenburger Str. 16
im Strafjustizzentrum München

 

Die weiteren Fortsetzungstermine sind der angefügten Terminübersicht zu entnehmen. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.

In dem oben genannten Verfahren hat der Vorsitzende des 9. Strafsenats am 13.04.2022 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert sind. Infolge der Coronapandemie wird es in den jeweiligen Sitzungssälen nur eine stark reduzierte Anzahl an Plätzen geben, die für Medienvertreter reserviert werden können. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.

 

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:

1. Zur Akkreditierung berechtigt sind freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.

2. Für Medienunternehmen genügt, wenn sich ein/e für das Unternehmen tätige/r Journalist/in akkreditiert. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

3. Das Akkreditierungsverfahren

beginnt am
Montag, den 16.05.2022 um 12.00 Uhr (MESZ)
und endet am
Mittwoch, den 18.05.2022 um 12.00 Uhr (MESZ)

4. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind:

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an das o.g. Akkreditierungs-postfach gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter bzw. jedes Medienunternehmen müssen sich gesondert akkreditieren.

5. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Akkreditierungsverfahrens wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden.

 

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München