Pressemitteilung 35 vom 20.07.2022
Strafverfahren gegen Enklajd L. wegen des Verdachts des erpresserischen Menschraubs u.a.
Die 10. Strafkammer hat den Angeklagten Enklajd L. (30) am 18.07.2022 wegen erpresserischen Menschenraubs, schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gemeinsam mit drei unbekannt gebliebenen Mittätern am 17.06.2018 gegen 04:30 Uhr in eine Wohnung einbrachen, indem sie ein gekipptes Fenster mit einem Stemmeisen aufhebelten. Zu diesem Zeitpunkt schliefen die Wohnungsinhaber, ein zwischenzeitlich verheiratetes Paar, im Schlafzimmer.
Direkt nach Betreten des Schlafzimmers, schlugen der Angeklagte und seine Begleiter zur Überzeugung der Strafkammer auf den Ehemann ein, fesselten ihn mit einem Kabelbinder, überklebten ihm den Mund mit einem Klebeband und verbanden ihm die Augen. Der Angeklagte und seine Mittäter forderten den Ehemann nach den Feststellungen unter Gewaltanwendung zur Herausgabe von Wertgegenständen auf. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte und seine Mittäter Geld und Schmuck mit einem Gegenwert von ca. 41.000 € erbeuteten.
Zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte die Strafkammer insbesondere die enorme Brutalität, mit der die Täter gegen die Geschädigten vorgingen, dass sie durch ihre Maskierung Angst und Schrecken verbreitet haben und dass die Tatbeute erheblich war. Strafschärfend wirkte sich aus, dass das Ehepaar durch die Tat erheblich traumatisiert ist und sich wegen der Tat zu einem Wohnungswechsel veranlasst sah.
Zugunsten des Angeklagten wirkte sich aus, dass er im Tatzeitpunkt nicht vorbestraft war.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zu, das binnen einer Woche eingelegt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem
Oberlandesgericht München