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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 51 vom 06.10.2022

Strafverfahren gegen Dr. Markus B. u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. ("Wirecard")

Der Vorsitzende der 4. Strafkammer des Landgerichts München I hat am 05.10.2022 anliegende Verfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen in den Hauptverhandlungsterminen Sitzplätze reserviert sind. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze und der Sitzungssaal werden rechtzeitig mitgeteilt. 

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen: 


1. Zur Akkreditierung berechtigt sind freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.

2. Für Medienunternehmen genügt, wenn sich ein/e für das Unternehmen tätige/r Journalist/in akkreditiert. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren. 


3. Das Akkreditierungsverfahren

beginnt am
Montag, den 24.10.2022 um 12.00 Uhr (MESZ)
und endet am
Freitag, den 04.11.2022 um 12.00 Uhr (MEZ).

4. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind:

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung 

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an das o.g. Akkreditierungspostfach gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter bzw. jedes Medienunternehmen müssen sich gesondert akkreditieren.

5. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Akkreditierungsverfahrens wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden. 


Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungs-verfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben. 


Es wird darauf hingewiesen, dass der Strafkammervorsitzende bislang noch keine Termine bestimmt hat. Sobald die Terminierung erfolgt ist, wird dies mit einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben. 



Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht 
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München