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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 61 vom 19.12.2022

Strafverfahren gegen Winfried W. (85 Jahre) wegen des Verdachts des Totschlags

Die 1. Große Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts München II hat heute den 85jährigen Winfried W. wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Thomas Bott hat festgestellt, dass der Angeklagte seine stark pflegebedürftige Ehefrau im Juni 2022 vorsätzlich getötet hat. Der Angeklagte, der mit der Pflege der Geschädigten und der alleinigen Führung des Haushalts überfordert gewesen sei, habe dieser angekündigt, dass er sie nun umbringen würde. Danach habe er versucht, sie zu erdrosseln, was ihm aber aufgrund der Gegenwehr seiner Ehefrau nicht gelungen sei. Anschließend habe er mit einem hölzernen afrikanischen Schlaginstrument – einem sog. Knobkierie – auf den Kopf der Geschädigten eingeschlagen, bis diese sich nicht mehr gewehrt habe. Zuletzt habe der Angeklagte die Geschädigte so lange gewürgt, bis sie nicht mehr geatmet habe.

Die Kammer hat die Tat als Totschlag gewertet. Einen Mord aus niedrigen Beweggründen lehnte das Schwurgericht vor dem Hintergrund der situativen Überforderung des Angeklagten ab.

Das Schwurgericht hat bei der Strafzumessung insbesondere berücksichtigt, dass der Angeklagte unmittelbar im Anschluss an die Tat selbst die Polizei gerufen habe und dort mitgeteilt habe, dass er seine Ehefrau getötet habe. Auch hat das Landgericht zu Gunsten des Angeklagten eingestellt, dass dieser aufgrund seines hohen Alters und zahlreicher Vorerkrankungen besonders haftempfindlich sei und bislang noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Zulasten wertete das Schwurgericht den absoluten Vernichtungswillen, mit dem der Angeklagte zielorientiert und mit mehrfach wechselnden Tatmitteln vorgegangen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Stellvertretender Pressesprecher