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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 9 vom 25.02.2022

Strafverfahren gegen Helmut S. (83 Jahre) wegen des Verdachts des Totschlags

Das Schwurgericht des Landgerichts München I (2. Große Strafkammer) hat den Angeklagten Helmut S. am 25.02.2022 vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich  zur Last gelegt, seine schwer an Demenz erkrankte Ehefrau getötet zu haben.

Die Strafkammer hat – sachverständig beraten – nicht ausschließen können, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Tat aufgrund einer depressiven Episode mit psychotischen Symptomen aufgehoben war. Der Angeklagte war daher wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen. Zugleich sah das Gericht bei dem hoch betagten Angeklagten keine Gefahr einer erneuten Tatbegehung, so dass auch die Voraussetzungen für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fehlten.

Das Urteil erging in Einklang mit den jeweiligen Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kündigte aber bereits an, kein Rechtsmittel einzulegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Stellvertretender Pressesprecher