Pressemitteilung 14 vom 03.03.2023
Strafverfahren gegen Antonio M. (50 Jahre) wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung u.a.
Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten heute nach einer viertägigen Hauptverhandlung wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Zudem hat die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die Kammer stellte – auch auf der Grundlage eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten – fest, dass der Angeklagte eine Bekannte in deren Wohnung nach vorherigem gemeinsamen Alkohol- und Ketaminkonsum zunächst mit einem Messer bedroht und sie sodann brutal zum ungeschützten oralen Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Der Angeklagte habe die Geschädigte zuvor mehrfach gewürgt und ihre Kleidung mit dem Messer zerschnitten.
Wenige Tage später habe der Angeklagte rund ein halbes Kilogramm Marihuana in Verkaufsabsicht in seiner Wohnung aufbewahrt. Zur Verteidigung dieses Vorrats habe der Angeklagte ein Messer sowie ein Tierabwehrspray bereit gehalten.
Unter dem Vorsitz von Frank Schaulies verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren gegen den Angeklagten. Zugunsten des Angeklagten wurde dabei sein vollumfängliches und vorbehaltloses Geständnis gewürdigt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht