Pressemitteilung 18 vom 24.03.2023
Landgericht München II: Strafverfahren gegen Christopher K. wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes
Die 11. Große Strafkammer des Landgerichts München II hat den Angeklagten Christopher K. am 23.03.2023 nach dreitägiger Hauptverhandlung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte am 27.12.2021 in den frühen Morgenstunden sich mit einem Stemmeisen Zutritt zu einer Wohnung in Schwabbruck verschafft und den schlafenden Wohnungsinhaber lautstark nach dem Tresor gefragt. Er fesselte den Geschädigten sodann an Händen und Füßen, kniete sich auf ihn und drückte ihm eine Stück Stoff gegen das Gesicht. Zudem bedrohte er den Geschädigten mit dem Stemmeisen, um ihn zur Herausgabe der Wertgegenstände zu bewegen. Der Angeklagte erbeutete auf diese Weise Bargeld und Wertgegenstände im Wert von ca. 600 Euro. Der Geschädigte wurde nicht unerheblich verletzt.
Die Polizei war durch einen Notruf eines Nachbarn alarmiert worden. Der Angeklagten konnte durch einen DNA-Treffer ermittelt werden.
Zugunsten des Angeklagten würdigte die Kammer insbesondere das Teilgeständnis des Angeklagten und seine Entschuldigung. Zu seinen Lasten hat sie im Wesentlichen die Vorstrafen berücksichtigt und die Tatsache, dass er bei Tatbegehung unter laufender Bewährung stand.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab dem Tag der Urteilsverkündung eingelegt werden müsste.
Die Strafkammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München