Pressemitteilung 42 vom 04.07.2023
Landgericht München II Strafverfahren gegen Rupert S. u.a. („AUDI“) wegen des Verdachts des Betrugs
In dem Verfahren gegen Rupert S. u. a. („AUDI“) haben alle drei Angeklagte über ihre Verteidiger Revision gegen das Urteil vom 27.06.2023 eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat im Hinblick auf das Urteil gegen den Angeklagten H. ebenfalls Revision eingelegt.
Die Urteilsgründe werden nunmehr schriftlich abgefasst werden. Die Frist hierfür beträgt nach der Strafprozessordnung 41 Wochen ab Urteilsverkündung und endet daher am 09.04.2024.
Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung. Anschließend werden die Akten durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht