Pressemitteilung 50 vom 22.08.2023
Landgericht München I - Strafverfahren gegen Andrea T. u.a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs („Maske“)
Mit Beschluss vom 17.08.2022 hat die 6. Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts München I die Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom 23.05.2023 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung u.a. gegen Andrea T. und Darius N. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Verfahren gegen einen weiteren Mitangeschuldigten wurde abgetrennt.
Der Angeklagten T. wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft in zwei Fällen.
Das Gericht hat 8 Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am
Mittwoch, den 04.10.2023,
um 09:00 Uhr.
Die weiteren Fortsetzungstermine sind der angefügten Terminübersicht zu entnehmen. Der Sitzungssaal sowie etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.
In dem oben genannten Verfahren hat die Vorsitzende der 6. Strafkammer am 21.08.2023 die anliegende Akkreditierungsverfügung erlassen. Danach sind für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.
Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:
1. Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen. Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Die Akkre-ditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.
2. Alle an einer Teilnahme interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten werden gebeten, sich per E-Mail unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts München unter Angabe Ihrer Tätigkeit als Redakteure, Fotografen und Kamerateams unter
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung
für „Maske" zu
akkreditieren.
Akkreditierte Medienunternehmen erhalten die Zugangsberechtigung für jeweils eine Journalistin bzw. einen Journalisten.
Auf anderen Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. Die Akkreditierungsfrist
beginnt am
Montag, den 11.09.2023 um 12.00 Uhr (MESZ)
und endet am
Freitag, den 15.09.2023 um 12.00 Uhr (MESZ).
Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachakkreditierung von Journalisten auch bei längerer Dauer des Verfahrens nicht möglich ist.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kaestner
Richterin am
Oberlandesgericht
Pressestelle für Strafsachen
Oberlandesgericht München