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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 65 vom 14.11.2023

Landgericht München II Strafverfahren gegen Patrick S. (30 Jahre) wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts München II  (Jugendschutzkammer) hat heute den Angeklagten Patrick S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen der Kammer unter dem Vorsitz von Martin Hofmann hatte der Angeklagte einem 13jähriges Mädchen Amphetamine gegeben und sie anschließend in seinem Geschäft sexuell missbraucht. Bei 14 weiteren Anlässen habe der Angeklagte dem Mädchen und teilweise auch deren Freundinnen Amphetamine übergeben. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sei schließlich jugendpornographisches Material festgestellt werden.

Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Der Vorsitzende warf dem Angeklagten vor, dass er als Erwachsener die Drogensucht und die verzweifelte Situation der 13jährigen Geschädigten ausgenutzt habe. Zugunsten des Angeklagten würdigte das Gericht das umfassende Geständnis des Angeklagten, während dieser im Rahmen des Ermittlungsverfahrens noch „herumgeeiert“ habe. Der Angeklagte habe Reue und Scham gezeigt. Zu Lasten wertete die Kammer den vergleichsweise langen Tatzeitraum. Auch habe der Angeklagte die Folgen des Drogenkonsums bei der Geschädigten erkannt. Mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt soll der Gefahr einer Wiederholung der Taten entgegengewirkt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht