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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 15 vom 13.03.2024

Auslieferungsverfahren gegen Catalin C.

Der 1. Strafsenat des OLG München hat heute die Auslieferung des rumänischen Verfolgten Catalin C. zur Strafvollstreckung für zulässig erklärt und die Fortdauer der Auslieferungshaft angeordnet. Das Oberlandesgericht entsprach damit einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München.

Der Auslieferung liegt ein Europäischer Haftbefehl des Gerichtshofs Cluj in Rumänien vom 24.11.2023 zugrunde. Mit Strafurteil des Gerichts von Cluj vom 24.02.2022, rechtskräftig seit 24.11.2023, war der Verfolgte – der frühere Bürgermeister einer rumänischen Kleinstadt – wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden.

Der Senat erachtete weder die den Verfolgten erwartenden Haftbedingungen in Rumänien noch gegen das rumänische Urteil eingelegte außerordentliche Rechtsbefehle als Auslieferungshindernisse.

Der Verfolgte war am 28.11.2023 aufgrund von Fahndungsmaßnahmen am Augsburger Hauptbahnhof festgenommen worden und befand sich seitdem in Auslieferungshaft.

Die Durchführung und Organisation der Auslieferung obliegt nun der Generalstaatsanwaltschaft München und wird zeitnah erfolgen.

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht