Pressemitteilung 20 vom 22.03.2024
Landgericht München II Strafverfahren gegen Rupert S. u.a. („AUDI“) wegen des Verdachts des Betrugs
Knapp neun Monate nach der Verkündung des Urteils im sog. Audi-Verfahren am 27.06.2023 liegen nun die schriftlichen Urteilsgründe vor.
Die Angeklagten Wolfgang H. und Giovanni P. waren wegen Betrugs in 94.924 tateinheitlichen Fällen, der Angeklagte Rupert S. wegen Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr 9 Monaten (P. und S.) und 2 Jahren (H.) verurteilt worden, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das schriftliche Urteil der der 5. Großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) unter dem Vorsitz von Stefan Weickert umfasst insgesamt 3.467 Seiten, davon 1.023 Seiten Text und 2.444 Seiten Tabellen mit den einzelnen betroffenen Fahrzeugen.
Die Angeklagten haben jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Revisionsbegründungsfrist beträgt zwei Monate ab Zustellung des Urteils. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht