Pressemitteilung 22 vom 27.03.2024
Strafverfahren gegen Christian W. u.a. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a.
Mit Beschluss vom 19.03.2024 hat der 9. Strafsenat des OLG München (Staatsschutzsenat) die Anklage gegen Christian W. und sieben weitere Angeklagte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 12.12.2023 und ergänzend auf unsere Pressemitteilung vom selben Tag Bezug genommen.
Der Strafsenat ist nach vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ergebnisses der Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass eine Verurteilung der Angeklagten in einer Hauptverhandlung zumindest wahrscheinlich ist.
Mit Verfügung vom selben Tag hat die Vorsitzende Richterin Dagmar Illini zunächst insgesamt 55 Termine zur Hauptverhandlung ab dem 18.06.2024 bis 23.01.2025 bestimmt.
Die Termine können Sie anliegender Übersicht entnehmen.
Mit Verfügung vom 21.03.2024 hat die Vorsitzende zudem die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens für interessierte Medienvertreter angeordnet. Das Akkreditierungsverfahren wird vom 22.04.2024 bis 26.04.2024 durchgeführt. Die Einzelheiten können Sie der beiliegenden Verfügung entnehmen.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht