Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 38 vom 28.05.2024

Landgericht München I: Strafverfahren gegen Ralf S. wegen Verdachts des Betrugs

Die 6. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I unter Vorsitz von Dr. Andrea Wagner hat den Angeklagten Ralf S. heute des Betrugs in 9 Fällen schuldig gesprochen und unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren 6 Monaten verurteilt. Daneben wurde die Einziehung von 1.805.000 Euro angeordnet.

Der Verurteilung liegen mehrere angebliche Goldgeschäfte zugrunde. Nach den Feststellungen des Gerichts spiegelte der Angeklagte u.a. der Geschädigten R. vor, von einer vormals einflussreichen, regierungsangehörigen libyschen Familie mit der Ausfuhr des Familienvermögens in Form von Gold und Geld aus Afrika beauftragt worden zu sein und zur Finanzierung des geplante Goldprojekts Investoren bzw. Darlehensgeber zu benötigen. Mit immer neuen Vorwänden veranlasste der Angeklagte die Geschädigte zur Zahlung weiterer Summen, insgesamt ca. 1,8 Mio. Euro. Auch weitere Geschädigte hat der Angeklagte als Darlehensgeber für verschiedene Goldgeschäfte gewonnen. In allen Fällen spiegelte er vor, dass die vermeintlichen Goldgeschäfte abschlussreif seien und mit einer zeitnahen Rückzahlung der Darlehen zu rechnen wäre, die Darlehen zudem durch eigenes Vermögen, insbesondere Immobilieneigentum, abgesichert wären. Um welche Geldgeschäfte genau es gehen sollte bzw. ob es konkrete Geschäfte überhaupt gab, konnte das Gericht nicht klären. Jedenfalls die vom Angeklagten behauptete Sicherheit der Goldgeschäfte - in der Verhandlung nannte der Angeklagte diese nun selbst „Hochrisikogeschäfte“ - gab es ebenso wenig, wie die versprochenen Sicherheiten. In allen Fällen war dem Angeklagten bewusst, dass er – entgegen seiner Versicherung – über keinerlei werthaltiges Vermögen verfügte, um die Darlehen zurückzahlen zu können. Die eingenommenen Gelder verwendete der Angeklagte überwiegend für sich und seinen aufwendigen Lebensstil.

Der Verurteilung lag auch ein weiterer Sachverhalt – ein Vertrag über die Lieferung von 3 Mio. FFP3-Masken – zugrunde, für die der Angeklagte ebenfalls einen Geldgeber suchte. Tatsächlich gab es dieses Maskengeschäft nicht. Das Geld des Geschädigten wurde entgegen der Versicherung des Angeklagten nicht auf einem Treuhandkonto verwahrt, sondern anderweitig verwendet.

Bei der Strafzumessung hat die Kammer dem Angeklagten zugutegehalten, dass viele seiner geschädigten Geldgeber leichtgläubig waren und vielleicht einem gewissen „Goldrausch“ erlegen seien.

Zu Lasten des Angeklagten mussten seine erheblichen, ausschließlich einschlägigen Vorstrafen wegen Betrugs – darunter eine Verurteilung zu 11 Jahren 9 Monaten – in die Strafzumessung eingestellt werden. Es wurde zudem berücksichtigt, dass er die anderweitig verfolgten Mittäter in sein Tun hereingezogen hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste. 

Das Landgericht München I hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.


Mit freundlichen Grüßen


Bettina Kaestner
Pressestelle für Strafsachen
Richterin am Oberlandesgericht