Pressemitteilung 43 vom 18.07.2024
Landgericht München II Strafverfahren gegen Philipp W. (22 Jahre) wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts München II hat gestern den Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren 2 Monaten verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
Nach den Feststellungen der Kammer unter dem Vorsitz von Marion Tischler hatte der Angeklagte im Raum Starnberg einen florierenden Handel mit diversen Betäubungsmitteln, darunter auch Kokain und Amphetamin sowie mit Marihuana betrieben. Zu diesem Zwecke bewahrte der Angeklagte erhebliche Mengen Rauschgift in seiner Wohnung auf und hielt dabei zugleich ein Pfefferspray griffbereit.
Das Gericht stützte sich bei den Feststellungen vor allem auf das Ergebnis einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten, aber auch auf seine jedenfalls teilweise geständige Einlassung.
Das Verhalten des Angeklagten wurde rechtlich insbesondere als bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis gewertet.
Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer vor allem den Umstand, dass der Angeklagte bislang noch nicht vorbestraft war und sich therapiebereit gezeigt hatte. Zudem hatte er sich damit einverstanden erklärt, dass diverse bei ihm sichergestellte Wertgegenstände formlos eingezogen werden können. Zu Lasten wertete die Kammer die Menge sowie die Vielzahl unterschiedlicher Betäubungsmittel, mit denen der Angeklagte gehandelt hatte sowie den hohen Wirkstoffgehalt der Drogen.
Die Vorsitzende Richterin Marion Tischler wünschte dem Angeklagten in ihrer Urteilsverkündung am gestrigen Abend um 20.00 Uhr abschließend viel Erfolg bei der nun anstehenden Therapie, die sie ihm als einzigen Ausweg aus der Kriminalität empfahl.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht