Pressemitteilung 45 vom 23.07.2024
Landgericht München II Strafverfahren gegen Adrian-Paul C. (48 Jahre) wegen des Verdachts der Vergewaltigung
Das Landgericht München II hat den Angeklagten am 22.07.2024 wegen zwei Fällen der Vergewaltigung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und anderen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der 4. Strafkammer unter dem Vorsitz von Martin Hofmann hatte der Angeklagte mit der Geschädigten über rund drei Jahre eine Beziehung geführt. Diese Beziehung war davon geprägt, dass der Angeklagte der Geschädigten einredete, sie werde von – tatsächlich nicht existierenden – Feinden bedroht und benötige daher Schutz durch einen „Clan“. Als Gegenleistung für den Schutz durch den „Clan“ verlangte der Angeklagte von der Geschädigten regelmäßig die Vornahme besonders erniedrigender sexueller Handlungen sowohl mit ihm als auch mit der Geschädigten unbekannten Dritten. Fügte die Geschädigte sich nicht, so schlug und bedrohte der Angeklagte sie, teilweise auch unter dem Einsatz eines Küchenmessers. Bei einem Vorfall würgte er die Geschädigte so lange, bis sie kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Das Gericht stellte konkret zwei Fälle von besonders brutalen Vergewaltigungen im Jahr 2021 fest, bei dem der Angeklagte die Geschädigte unter Einsatz von Faustschlägen und brutaler Gewalt anal und vaginal missbrauchte.
Neben den Taten zulasten der Geschädigten wurde der Angeklagte auch wegen Körperverletzungshandlungen gegenüber seinem eigenen Sohn verurteilt, den er in den Jahren 2020/2021 ins Gesicht schlug und mit einem schweren Gegenstand bewarf.
Die Kammer stützte ihre Feststellungen vor allem auf das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter Martin Hofmann begründete die hohe Strafe insbesondere mit dem langen Martyrium, das die Geschädigte im Laufe der Beziehung erlitten habe, das in den abgeurteilten Straftaten gegipfelt habe. Der Angeklagte habe ein geradezu diabolisches Netzwerk an Manipulation um die Geschädigte gespannt, aus dem sie keinen Ausweg gewusst habe. Straferschwerend habe sich auch ausgewirkt, dass der Angeklagte die Geschädigte zudem finanziell ausgewirkt habe. Zugunsten habe sich allein das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten ausgewirkt. Dieses ersparte den Geschädigten im Rahmen der fünftägigen Hauptverhandlung eine erneute Aussage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht