Pressemitteilung 50 vom 09.08.2024
Landgericht München II: Strafverfahren gegen Jens L. wegen des Verdachts der Beleidigung u.a.
Der Angeklagte war mit Urteil vom Amtsgericht Starnberg vom 22.12.2023 wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 € verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der Vorsitzende der 9. Strafkammer des Landgerichts München II hat folgende Termine zur Durchführung der Berufungshauptverhandlung bestimmt:
27.09.2024, 09.30 Uhr
30.09.2024, 09.30 Uhr
07.10.2024, 09.30 Uhr
11.10.2024, 09.30 Uhr
Der
Vorsitzende hat zudem die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens für
interessierte Medienvertreter angeordnet. Dieses wird vom 09.09.2024 bis
13.09.2024 durchgeführt. Die Einzelheiten können Sie der beiliegenden Verfügung
entnehmen.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht