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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 68 vom 18.10.2024

Landgericht München I Strafverfahren gegen Abdi Rahman N. (24 Jahre) wegen des Verdachts der Vergewaltigung u.a.

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat am 17.10.2024 den Angeklagten 24-jährigen Abdi Rahman N wegen erpresserischen Menschenraubs, Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen der Kammer unter dem Vorsitz von Nikolaus Lantz hat der Angeklagte im Mai 2023 gegen 02.30 Uhr die damals 62jährige Geschädigte in der Sonnenstraße in München angesprochen und sodann mit Drohungen dazu bewegt, mit ihm zu der Grünanlage am Maximiliansplatz zu gehen. Dort angekommen drückte er die Geschädigte gewaltsam zu Boden, zog ihr Hose und Unterhose herunter und vollzog an ihr gegen ihren eindeutig geäußerten Willen den Geschlechtsverkehr. Anschließend zog er der noch immer eingeschüchterten Geschädigten den von ihr getragenen Ring vom Finger, riss eine Halskette ab und zwang die Geschädigte weiter mittels Drohung, ihm ihr Mobiltelefon zu übergeben und dessen PIN zu benennen.  Sodann entfernte er sich vom Tatort.

Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt, das bei der Strafzumessung zu seinen Gunsten berücksichtigt wurde. Gegen den Angeklagten sprachen seine zahlreichen Vorstrafen und die hohe Rückfallgeschwindigkeit, mit der er diese Tat nach Verbüßung seiner letzten Haftstrafe beging. Er war erst am 23. März 2023 aus der Strafhaft entlassen worden. Das Gericht berücksichtigte ferner die erheblichen Folgen der Tat für die Geschädigte. Zudem wies die Kammer darauf hin, dass der Angeklagte mit seiner Tat gleich drei Rechtsgüter der Geschädigten verletzt habe.

Abschließend hielt der Vorsitzende Richter Nikolaus Lantz fest, dass es der Anspruch unseres Gemeinwesens sei, dass Menschen auch nachts durch die Stadt laufen können, ohne befürchten zu müssen, überfallen oder vergewaltigt zu werden.

Die Kammer verurteilte den Angeklagten zudem zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 €.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht