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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 29 vom 15.04.2025

Strafverfahren gegen Dieter S., Alexander J. und Alex D. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Tätigkeit, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a.

Der 6. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 25.03.2025 das Hauptverfahren gegen die Angeklagten eröffnet und nach vorheriger Verbindung von zwei Verfahren die Anklagen des Generalbundesanwalts unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 18.10.2024 eine Anklage gegen Dieter S. und am und am 09.12.2024 eine weitere Anklage gegen Dieter S., Alexander J. und Alex D.  erhoben (vgl. dazu auch https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-30-12-2024-3.html?nn=2031572 und https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-31-10-2024.html?nn=2031572).

Die beiden Verfahren wurden vom 6. Strafsenat verbunden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, für den russischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Der Angeklagte Dieter S. soll – so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft – darüber hinaus noch als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der sog. Volksrepublik Donezk tätig gewesen sein.

Der Vorsitzende des 6. Strafsenats Jochen Bösl hat für die Durchführung der Hauptverhandlung insgesamt 44 Verhandlungstermine ab dem 20.05.2025 bis 23.12.2025 anberaumt. Die einzelnen Termine können Sie der beigefügten Liste entnehmen.

Der Vorsitzende hat die beiliegende Sicherungsverfügung für die Durchführung der Hauptverhandlung erlassen. In der Sicherungsverfügung werden unter anderem die Platzvergabe sowie die Arbeitsbedingungen für Medienvertreter geregelt. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Pressestelle für Strafsachen