Pressemitteilung 4 vom 20.01.2025
Landgericht München I Strafverfahren gegen Janusz P. (74 Jahre) wegen des Verdachts der Vergewaltigung
Die 19. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Markus Koppenleitner hat heute den Angeklagten wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Zur Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte als Busfahrer für Menschen mit Behinderung tätig. Auch für die spätere Geschädigte war er seit Oktober 2022 tätig. Im Oktober 2023 nutzte er den Umstand aus, dass er die Geschädigte alleine fuhr und unterbrach seine Fahrt. Er stellte den PKW in der Näher eines Spielplatzes ab und vergewaltigte die Geschädigte im hinteren Teil des von ihm genutzten Transporters, nachdem er zuvor die Scheiben des Wagen mit Kleidungsstücken und einer Decke verhängt hatte. Eine Nachbarin hatte sodann die Polizei gerufen, nachdem ihr die Parksituation des Transporters merkwürdig vorkam. Die herbeigeeilten Polizeibeamten konnten den Angeklagten noch mit heruntergelassener Hose festnehmen.
Das Gericht stützte sich bei seinen Feststellungen auf ein vollumfängliches Geständnis des Angeklagten, das durch DNA-Spuren und die Aussagen der festnehmenden Polizeibeamten bestätigt wurde.
Die Kammer wertete die Tat als Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses. Der Angeklagte habe Gewalt angewendet und eine schutzlose Lage der Geschädigten ausgenutzt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Strafkammer insbesondere den Umstand, dass sich der Angeklagte vollumfänglich geständig gezeigt hatte. Andererseits habe es sich bei der Tat nicht um eine Spontantat gehandelt, sondern der Angeklagte sei planmäßig vorgegangen. Im Ergebnis hielt das Gericht eine Strafe von 4 Jahren 6 Monaten für den bislang strafrechtlich unauffälligen Angeklagten für tat- und schuldangemessen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht