Pressemitteilung vom 28. März 2019 Nr. 13/2019
Verfahren gegen ein Ehepaar aus Schnaittach wegen des Vorwurfs des Mordes: Plädoyers voraussichtlich am 3. April 2019; Urteilsverkündung voraussichtlich am 11. April 2019
Nach derzeitigem Stand und vorbehaltlich möglicher Änderungen werden die Plädoyers in dem Strafverfahren gegen ein Ehepaar aus Schnaittach, das unter anderem wegen Mordes angeklagt ist, am 3. April 2019 ab 9:00 Uhr gehalten. Es ist damit zu rechnen, dass am 11. April 2019 um 11:30 Uhr die Vorsitzende der Schwurgerichtskammer ein Urteil verkünden wird.
Die öffentliche Hauptverhandlung findet jeweils im Sitzungssaal 600 im Justizgebäude in der Fürther Straße 110 statt. Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden sowohl am 3. April 2019 als auch am 11. April 2019 in den ersten beiden Reihen Sitzplätze reserviert sein. Wenn diese nicht bis spätestens 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung eingenommen werden, werden sie für die Öffentlichkeit freigegeben.
Fernseh- und Rundfunkteams werden gebeten, sich bis spätestens 17:00 Uhr am Vorabend des jeweiligen Hauptverhandlungstages bei der Justizpressestelle (akkreditierung@olg-n.bayern.de) anzumelden.
Technikfahrzeuge bitte mit dem beigefügten Formblatt bis spätestens 1. April 2019, 17:00 Uhr (für den Termin am 3. April 2019) und bis spätestens 9. April 2019, 17:00 Uhr (für den Termin am 11. April 2019) anmelden.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher