Pressemitteilung vom 7. Januar 2020 Nr. 1/2020
Landgericht Nürnberg-Fürth: Berufung in Sachen „Neuselsbrunn“ ein-gelegt
Eine Eigentümerin hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 30. Oktober 2019 eingelegt.
Das Amtsgericht Nürnberg hat durch Endurteil vom 30. Oktober 2019 aus formalen Gründen einen Beschluss aufgehoben, in welchem u. a. Brandschutzmaßnahmen durch die ehemalige Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft in Neuselsbrunn sowie die Finanzierung weiterer Maßnahmen genehmigt worden waren. Eine Eigentümerin von Wohneinheiten hat gegen dieses Urteil am 21. November 2019 Berufung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingelegt. Zuständig ist die 14. Zivilkammer. Die Frist zur Begründung der Berufung läuft am 7. Februar 2020 ab; es ist möglich, dass diese noch einmal verlängert wird.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher