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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 10. November 2020 Nr. 28/2020

Staatsschutzkammer verhandelt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als Staatsschutzkammer eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung beginnt am

Donnerstag, 19. November 2020 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114.


Die Generalstaatsanwaltschaft München (hier die für ganz Bayern zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus) wirft dem 22-jährigen Angeklagten vor, dass er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet hat. Unter anderem soll der Angeklagte nach einem geeigneten Ort für einen Anschlag gesucht und sich Waffenteile beschafft haben. Darüber hinaus soll er Mitglied der Chatgruppe der sogenannten „Feuerkrieg Division“ gewesen sein und sich dort unter anderem unter dem Pseudonym „Heydrich“ über Anschlagspläne ausgetauscht haben.

Folgende weitere Hauptverhandlungstermine sind wie folgt vorgesehen:

Donnerstag, 26. November 2020
Freitag, 27. November 2020
Freitag, 4. Dezember 2020
Beginn jeweils 09:00 Uhr

Alle Termine finden voraussichtlich jeweils im Strafjustizzentrum im Sitzungssaal E.006 statt. Je nach Verlauf der Beweisaufnahme können weitere Termine hinzu-kommen oder wegfallen.

Aufgrund der aktuellen Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauer-raum äußerst begrenzt. 12 Plätze sind an jedem der Sitzungstage bis fünfzehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird, und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und der Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung anordnen kann. Beim Betreten des Gebäudes muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, welche unter https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/nuernberg/presse... aufgefunden und bereits ausgefüllt mitgebracht werden kann.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden dringend gebeten, sich bis 12. November 2020, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme an der Hauptverhandlung geplant ist. Die Anmeldung dient der Vorbereitung und Koordination.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher