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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 27. November 2020 Nr. 30/2020

Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Plädoyers gehalten, Urteil am 4. Dezember 2020 um 10:00 Uhr

In dem Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat haben der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger plädiert. Termin zur Urteilsverkündung wurde auf Freitag, den 4. Dezember 2020 um ca. 10:00 Uhr, anberaumt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem Plädoyer, den Angeklagten wegen Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig zu sprechen, ihn zu einer Freiheitstrafe von vier Jahren zu verurteilen, Führungsaufsicht anzuordnen und die sichergestellten Gegenstände, wie etwa Computer oder Schreckschusspistolen, einzuziehen.

Der Wahlverteidiger des Angeklagten sah die Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht als gegeben an und beantragte, seinen Mandanten freizusprechen. Für den Fall einer Verurteilung beantragte er hilfsweise eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen sei.

Der Angeklagte schloss sich in seinem letzten Wort seinem Verteidiger an.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden gebeten, sich bei der Pressestelle bis zum 3. Dezember, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de für die Urteilsverkündung anzumelden. Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter wer-den zu Beginn des Sitzungstages 12 Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht spätestens 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher