Pressemitteilung vom 4. Oktober 2021 Nr. 35/2021
Josef Weidensteiner wird neuer Präsident des Landgerichts Weiden i.d.OPf.
Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat Herrn Josef Weidenstei-ner mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 zum neuen Präsidenten des Landgerichts Weiden i.d.OPf. ernannt. Dieser ist Nachfolger von Herrn Gerhard Heindl, der mit Ablauf des 30. November 2021 in den Ruhestand eintritt.
Josef Weidensteiner begann seinen Dienst in der Bayerischen Justiz am 1. September 1993 am Landgericht in Weiden. Von September 1994 bis Dezember 1995 war er teilweise an das Amtsgericht Weiden – Zweigstelle Vohenstrauß – abgeordnet.
Am 1. Januar 1996 wechselte Herr Weidensteiner an die Staatsanwaltschaft in Weiden. Zum 16. Juli 2004 wurde er zum Richter am Amtsgericht Weiden ernannt und am 16. Januar 2005 an das Landgericht in Weiden versetzt. Dort war er sowohl in der Strafvollstreckungs- als auch in der 1. Strafkammer eingesetzt, welche unter anderem auch für Schwurgerichts- und Jugendstrafsachen zuständig ist.
In der Folgezeit wechselte er in die 1. und später auch in die 2. Zivilkammer und war daneben als Güterichter tätig. Ab 1. Januar 2008 war Herr Weidensteiner Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am Landgericht in Weiden. Mit Wirkung zum 1. August 2011 wurde er zum Richter am Amtsgericht als weiterer Aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Nürnberg ernannt und war neben seiner Tätigkeit als Abteilungsleiter unter anderem mit der Bearbeitung allgemeiner Zivilsachen befasst. Ab 16. April 2014 war Josef Weidensteiner Richter am Oberlandesgericht Nürnberg und gehörte dort dem 5. und dem 8. Zivilsenat an. Nachdem er bereits ab Juni 2018 an das Landgericht Weiden abgeordnet gewesen war, wurde Herr Weidensteiner mit Wirkung vom 16. Oktober 2018 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Weiden ernannt und war dort zunächst Vorsitzender der 2. Strafkammer. Seit 1. Januar 2019 ist Herr Weidensteiner Vorsitzender der 2. Zivilkammer. Daneben ist er seitdem auch Vorsitzender der Kammer für Handelssachen sowie der 4. Strafkammer. In seiner Funktion als Vizepräsident ist er zudem mit umfangreichen Verwaltungsaufgaben am Landgericht betraut.
Gerhard Heindl begann seinen Dienst in der bayerischen Justiz am 1. Januar 1986 bei der Staatsanwaltschaft Hof. Ab dem 1. April 1990 war er als Richter am Landgericht Hof u. a. in verschiedenen Strafkammern eingesetzt. Von April 1994 bis Juni 1997 übte Herr Heindl am Amtsgericht Tirschenreuth die Tätigkeit eines Amtsrichters aus.
Am 1. Juni 1997 kehrte er als Staatsanwalt als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Hof zurück, wo er bis 31. März 2005 u. a. Schwurgerichtssachen bearbeitete. Ab 1. April 2005 war Herr Heindl ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Weiden. Nachdem er im Juni 2009 zum Direktor des Amtsgerichts Tirschenreuth ernannt worden war, übernahm Herr Heindl zum 1. August 2010 bei der Staatsanwaltschaft in Weiden die Funktion des stellvertretenden Behördenleiters.
Am 1. Dezember 2013 wurde Gerhard Heindl zum Direktor des Amtsgerichts Weiden ernannt. Neben seiner Tätigkeit als Leiter eines Amtsgerichts war Herr Heindl mit vielfältigen richterlichen Geschäftsaufgaben betraut (Betreuungssachen, Freiheitsentziehungssachen, Rechtshilfe, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht, Jugendschöffengericht, Registersachen).
Seit 1. April 2018 ist er Präsident des Landgerichts Weiden i.d.OPf. Dort übernahm er den Vorsitz der 1. Strafkammer, welche als Schwurgericht, Große Strafkammer und Jugendkammer fungiert.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher