Pressemitteilung vom 10. Oktober 2023 Nr. 33/2023
Amtsgericht Nürnberg: Fachprüfungen im Taxigewerbe – Hauptverhandlung wegen Korruptionsverdachts beginnt
Vor dem Amtsgericht Nürnberg – Schöffengericht beginnt
am Mittwoch, 18. Oktober 2023, 9:00 Uhr,
im Sitzungssaal 126 (1. Stock),
im Justizgebäude, Fürther Straße 110 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Beihilfe zur Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Durchführung von Fachkundeprüfungen im Taxigewerbe.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft einem ehemaligen Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der für die Durchführung der Fachkundeprüfungen im Taxigewerbe zuständig war, Bestechlichkeit in 17 Fällen vor. Der Angeklagte soll seit Dezember 2016 bis September 2018 dienstpflichtwidrig Prüfungstermine angesetzt haben, in denen der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei, er Prüflingsteilnehmern bei der Beantwortung der Fragen geholfen und die Prüfungsbescheinigungen unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen erteilt habe. 17 Prüfungsteilnehmer sollen hierfür absprachegemäß Beträge in Höhe von 500 € bis zu 7.500 € gezahlt haben. Insgesamt sollen dem Angeklagten mindestens 10.800 € zugeflossen sein.
Zudem soll er für weitere Prüfungstermine finanzielle Gegenleistungen in Höhe von mindestens 100.000 € erhalten haben. Durch das Verschweigen der Einnahmen aus den Prüfungen soll der Angeklagte in den Jahren 2017 und 2018 zudem Einkommenssteuer hinterzogen haben. Zwei weiteren Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Bestechlichkeit vor.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Vorwürfe der Anklage und des Ermittlungsverfahrens wird ergänzend auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (03 vom 26. Januar 2023) Bezug genommen.
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Fortsetzung der Hauptverhandlung weitere Termine bestimmt auf 25. Oktober sowie 8., 15. und 22. November 2023 (Beginn jeweils 9:00 Uhr, jeweils Saal 126). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.
Es stehen nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreterinnen und Medien-vertreter werden daher gebeten, sich bis spätestens 17. Oktober 2023, 14:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme an der Hauptverhandlung geplant ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt. Die Anmeldung dient allein der Planung und Koordination. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter.
Die für Medien reservierten Sitzplätze werden, wenn diese nicht zehn Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung - mithin 8:50 Uhr - belegt sind, an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer freigegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin