Pressemitteilung vom 21. November 2024 Nr. 34/2024
E-Scooter über Brückengeländer geworfen – Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht wegen Verdacht des versuchten Totschlags beginnt
Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als Schwurgerichtskammer beginnt
am Freitag, 29. November 2024, 9:00 Uhr,
im Sitzungssaal E.006
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth soll der Angeklagte am 7. April 2024 gegen 15:15 Uhr einen auf der Theodor-Heuss-Brücke in Nürnberg abgestellten E-Scooter aus Frust, dass es nicht gelungen sei, diesen in Betrieb zu nehmen, über das Brückengeländer auf die darunter liegende Grünfläche geworfen haben. Hierbei soll er erkannt haben, dass sich im Bereich unterhalb der Brücke zahlreiche Personen aufhielten, die durch den herabfallenden E-Scooter hätten getötet werden können. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass beim Aufprall des 32 Kilogramm schweren Rollers auf der Wiese niemand verletzt wurde. Da in nächster Nähe ein Geh- und Radweg verläuft und darauf laufende Passanten ebenfalls hät-ten gefährdet werden können, soll der Angeklagte durch diese Handlung zugleich einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begangen haben.
Die Schwurgerichtskammer hat insgesamt sieben Fortsetzungstermine bestimmt auf 2., 3., 5., 9., 10., 11. und 12. Dezember 2024 (Beginn jeweils 9:00 Uhr, Sitzungssaal E.006). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens Donnerstag, 28. November 2024, 14:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin